R&D Hinweisgeberschutz

Vertrauenssache

Hinweisgeberschutz

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Um mögliche Risiken für Unternehmen, deren Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner oder auch der Allgemeinheit zu erkennen, Verstöße schnell aufzudecken sowie bewiesenes Fehlverhalten zu beenden, wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geschaffen.

Die R&D-Unternehmensgruppe hat diesbezüglich eine Meldestelle für interne und externe Beteiligte eingerichtet und wirkt aktiv Missstände und Regelverstöße durch geeignete Maßnahmen entgegen.

Gemeldet werden können seriöse Verdachtsfälle mit hohem Risiko gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) oder interne Richtlinien. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte
  • Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte
  • Betrugsvergehen
  • Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung und Rassismus
  • Datenschutzverstöße und Sicherheit in der Informationstechnik
  • Verstöße gegen das Finanzrecht und Rechnungslegung
  • Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und Arbeitsschutz
  • andere hohe Risiken, z. B. Regelverstöße mit hohem Schaden für das Unternehmen und seinen Ruf

Ihre Hinweise helfen, mögliche Schäden oder Risiken für R&D als Unternehmen abzuwenden. Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner oder externe Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der R&D-Unternehmensgruppe in Kontakt stehen, können ihre Hinweise an die folgende E-Mail-Adresse übermitteln: compliance@rud.info. Für Hinweise ohne Preisgabe Ihrer Identität ist das untenstehende Kontaktformular eingerichtet.

Das Postfach wird unter höchster Vertraulichkeit ausschließlich von den Hinweisgeberschutz-Beauftragten verwaltet.

Wichtige Information für das Erstellen von Meldungen

Für eine angemessene Bearbeitung sowie Untersuchung eines eingegangenen Hinweises ist es unerlässlich, den Sachverhalt so ausführlich wie möglich zu beschreiben. Zur Berücksichtigung werden im günstigen Fall die fünf W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?) beantwortet. Des Weiteren sollten Hinweise auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden, damit der Bearbeitungsprozess zügig abgeschlossen werden kann.

Nachdem ein Hinweis eingegangen ist, wird unmittelbar, spätestens innerhalb von 7 Tagen, eine Bestätigung erfolgen. Der Hinweisgeberschutz-Beauftragte wird anschließend den Verdachtsfall sorgfältig und diskret überprüfen und aufarbeiten (dies kann bis zu 3 Monate beanspruchen). Abschließend erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung zum aktuellen Stand und den eventuellen Folgemaßnahmen.

Bedenken Sie: Schon das Verdächtigen einer anderen Person kann für diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Bitte nutzen Sie das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll und geben Sie nur Informationen weiter, von deren Richtigkeit und Wahrheit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Vorsätzlich falsche oder unwahr abgegebene Hinweise können mit straf- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden.

Hinweisgeberformular